Systemische Familientherapie

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Zielgruppe

Die Fortbildung wendet sich an alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit familienberaterisch tätig sind und familientherapeutisch tätig werden wollen, z.B. in Einrichtungen der Jugendhilfe, in Beratungsstellen, freien Praxen usw.

Nach Abschluß dieser Fortbildung kann Therapie, doch keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes durchgeführt werden. Nach dem Psychotherapeutengesetz vom 1.01.1999 unterliegt der Gebrauch des Begriffes "Psychotherapie" der gesetzlichen Regelung. Psychotherapie darf nach diesem Gesetz nur von Personen durchgeführt werden, welche die Approbation (staatliche Zulassung) oder eine besondere Erlaubnis erworben haben.
Diese Fortbildung führt nicht zur Approbation. Will man nach Abschluss dieser Fortbildung dennoch psychotherapeutisch orientiert tätig werden, bedürfte es einer Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde nach dem Heilkundegesetz, die von Nicht-Ärzten und Nicht-Heilpraktikern durch den Nachweis der "Erlaubnis zur Ausübung heilkundlich-psychotherapeutischer Tätigkeit" erworben werden kann, welche vom örtlichen Gesundheitsamt nach Antragsstellung und in der Regel auf Grund einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung erteilt wird (s. Vorbereitungsliteratur).

Die Fortbildung ist keine Psychotherapie, sondern eine professionelle Fortbildung und beinhaltet Selbsterfahrung und Selbsterfahrungsanteile. Die Teilnahme an der Fortbildung setzt ein normale psychische Belastbarkeit voraus und geschieht eigenverantwortlich.

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Zulassungsbedingungen

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Ziele und Inhalte der Fortbildung

Die Fortbildung legt den inhaltlichen Schwerpunkt auf die systemische und familientherapeutische Kompetenz in der Begleitung und Hilfestellung von KlientInnen und KlientInnensystemen.
Diese explizit familientherapeutischen Interventionen gehen über eine pädagogisch beraterische Elternarbeit hinaus, weil sie pfeil.jpg - 1911 Bytes

Methodische Formen in der Fortbildung

In der Fortbildung wird theoretisch und praktisch familientherapeutisches Arbeiten erfahrbar gemacht. Die Kompetenzen der Familientherapie werden zunächst im Rollenspiel in der Weiterbildungsgruppe, dann anhand von Videobeiträgen und später im Praxisfeld (in vivo) trainiert.
Insgesamt steht die eigene Entwicklung einer Therapeutenpersönlichkeit mit der Perspektive im Vordergrund, personale und familientherapeutische Kompetenz im praktischen Umgang mit KlientInnen und KlientInnensystemen auszubauen und weiter zu entwickeln.

Methoden sind: pfeil.jpg - 1911 Bytes

Gliederung der Fortbildung

Diese Fortbildungdauert 1½ Jahre und umfasst 170 Fortbildungsstunden mit TrainerInnen + 50 Stunden Selbststudium + 110 Stunden durch Anerkennung in anderen Fortbildungen erbrachter oder zusätzlich zu leistetender Teile + 150 Stunden familientherapeutische Praxis + 36 Stunden Intervision, insgesamt 516 Stunden.
Weiterbildungsteile mit TrainerInnen:

Terminübersicht zur Systemischen Familientherapie in Bochum als Flyer kann hier ausgedruckt werden



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Abschluss der Fortbildung

Die TeilnehmerInnen erhalten nach Absolvieren der Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung.
Zur Erlangung des Zertifikates "Systemische Familientherapeutin / Systemischer Familientherapeut" sind der vollständig geführte Original-Belegbogen abzugeben und folgende Kriterien zu erfüllen:


Curriculum

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Theorie (80 Std.)

Auf der Grundlage der psychosozialen (Fach-)Hochschulausbildung der TeilnehmerInnen und einer abgeschlossenen beraterischen (Grund-) Ausbildung werden familientherapeutische Kompetenzen vermittelt. Einzelne Grundlagenthemen werden an die TeilnehmerInnen vergeben, die im Selbststudium (50 Std.) zu erarbeiten und in Form einer schriftlichen Theoriearbeit vorzulegen und der Fortbildungsgruppe vorzustellen sind.
Einzelne weitere Themenschwerpunkte in der Fortbildungsgruppe sind:

Systemischer Ansatz

Selbstorganisationstheorie und Erwachsenenbildung

Spezifische Krisen und Störungen in Familien oder Systemen

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Praxis (100 Std.)

In den Praxisblöcken werden die theoretisch erfahrenen Inhalte in der TeilnehmerInnengruppe ausprobiert und umgesetzt (Laborsituation). Praxiserfahrungen der TeilnehmerInnen (30 Std.) in den Berufsfeldern oder ähnlichen Situationen als Co-Therapeutin, als TeilnehmerIn im reflektierenden Team, als Anleiterin systemischer Praxis oder entsprechende Teile aus anderen Fortbildungen können als äquivalent anerkannt werden.

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Durchführung von Therapiepraxis durch die TeilnehmerIn (150 Std.)

Die TeilnehmerInnen sollen als FamilientherapeutInnen in selbstständiger Tätigkeit Beratungs- bzw. Therapiestunden unter begleitender Supervision durchführen. Es wird der Nachweis familientherapeutischer Praxis durch 1 Live- und 2 videografierten Sitzungen mit 3 schriftlichen Dokumentationen nach den geltenden Datenschutzbestimmungen durchgeführt und in den Fortbildungsprozess eingebracht. Die Durchführung der Beratungs- bzw. Therapiestunden können bis spätestens 1 Jahr nach Beendigung des Fortbildungsganges anerkannt werden.

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Selbsterfahrung (50 Std.)

Die TeilnehmerInnen setzen sich mit der Fortbildungsgruppe oder in einer Encountergruppe (20 Std.) und außerhalb der Fortbildungsgruppe (30 Std.; Selbsterfahrungsteile anderer Fortbildungen können anerkannt werden) mit den Anteilen auseinander, die für die Entwicklung zur TherapeutInnenpersönlichkeit bedeutsam sind pfeil.jpg - 1911 Bytes

Supervision (100 Std.)

Die Supervision (Live- und Videosupervision) findet im Rahmen der Fortbildungsgruppe als eine fortlaufend begleitende, fallorientierte Reflexion der therapeutischen Praxis der TeilnehmerInnen statt. Zusätzlich muss der Nachweis von Supervision (50 Std.) am Arbeitsplatz und / oder adäquaten Praxisfeldern erbracht werden.

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Intervision (36 Std.)

Begleitend zur Supervision treffen sich die TeilnehmerInnen in selbst organisierten Arbeitsgruppen einmal im Monat für 3 Arbeitsstunden, um relevante Literatur zu bearbeiten, Methoden einzuüben und sich gegenseitige fachlich-supervisorische Hilfestellung zu geben.



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