Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde
Kurzbeschreibung:
Wer "Heilkunde" ausübt und damit Psychotherapie, bedarf der Erlaubnis. Entweder durch eine Approbation (staatliche Zulassung) oder durch eine explizite, durch das Gesundheitsamt erklärte, Erlaubnis.
Zur gesetzlichen
Situation und Einschätzungen zur
Heilkundeerlaubnis
Um die genauen Informationen über die Bedingungen zum Erwerb der "Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde, beschränkt auf Psychotherapie" zu bekommen, sollt man das in der Stadt/im Kreis zuständige Gesundheitsamt bitten, die aktuellen Zulassungsformalitäten zuzuschicken. Aus diesen Unterlagen ergibt sich genau, was für diese Erlaubnis zu leisten ist.
Vorbereitung:
Im Prinzip kann man sich autodidaktisch auf diese Prüfung vorbereiten. In der Praxis bieten sich entweder Institutionen oder Personen an, welche strukturierte Fortbildungsreihen anbieten, welche auf die Prüfung vorbereiten.
Z.Z. wird eine schriftliche (multiple choice) und eine mündliche Prüfung (Gespräch mit einer PsychiaterIn) durchgeführt. Die jeweiligen Bedingungen sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Ebenfalls die zu entrichtenden Kosten.
Literaturliste:
Es gibt eine Vielzahl an Literatur, welche geeignet ist, sich thematisch auf diese Prüfung vorzubereiten. Eine Auswahl im folgenden:
Auswahlliteratur
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